Chinas neues E-Commerce-Gesetz verschärft die Regulierung des Onlinemarkts
Die vermehrte Smartphonenutzung und mehr verfügbares Kapital führen in China zu einem Boom des Onlinehandles. Im Jahr 2018 betrugen Chinas Onlinetransaktionen mehr als 1,53 Billionen US-Dollar und machten 40% der insgesamt weltweit getätigten Onlineeinkäufe aus.
Die CBEC-Verkaufskanäle (Cross Border E-Commerce) wie das bekannte „Daigou“-System (Personal Shopper) unterlagen in der Vergangenheit jedoch weniger Regulierungen durch den chinesischen Staat. Das neue E-Commerce-Gesetz richtet sich klar gegen illegale Geschäfte, insbesondere solche zur Ausnutzung der Steuervorteile des CBEC-Programms.
Dementsprechend müssen alle Beteiligten der CBEC-Lieferkette, insbesondere Händler aus dem Ausland, aufpassen, nicht für illegale Geschäfte belangt zu werden und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Was sind die Hauptziele des neuen E-Commerce-Gesetzes und welche Chancen und Herausforderungen bergen diese neuen Regelungen für ausländische Unternehmen?
China möchte den Onlinemarkt schärfer regulieren
CBEC wird von vier Onlineplattformen dominiert: Alibaba, JD Worldwide, Kaola.com und die Flash-Sale-Seite VIP.com. Es gibt jedoch auch Personal Shopper wie Daigou, Luxusprodukte im Ausland auf eigene Rechnung als Privatkonsumenten einkaufen und in China weiterverkaufen. Mit dem immer größer werdenden Markt stieg auch die Sorge um Wettbewerb, Qualität, Kundenservice, Konformität und das steuerliche Ungleichgewicht im Vergleich mit über regulierte Handelswege importierten Gütern. Geistiges Eigentum ist ebenfalls ein zentrales Thema im internationalen Handel.
Mit zwei bedeutsamen Schritten unterstrich China im Januar 2019 die Bedeutung des CBEC. Das neue E-Commerce-Gesetz mit einer Vielzahl an Veränderungen für eine stärkere Regulierung trat in Kraft. Und China unterzeichnete gemeinsam mit 76 Mitgliedsstaaten der Welthandelsorganisation (WTO) eine gemeinsame Erklärung zum E-Commerce, wonach sie die Einführung von E-Commerce-Regelungen für WTO-Mitgliedsstaaten unterstützen.
Chinas E-Commerce-Regulierungen sollen mit den Entwicklungen Schritt halten
Im Jahr 2015 wurde Hangzhou zur ersten „CBEC-Testzone“. Sie sollte den Weg bereiten für des Testen neuer Methoden des Zahlungsverkehrs, Logistik, Zollerklärung, und Kontrolle. Das Modell wurde seitdem um 34 weitere Pilotstädte in ganz China erweitert.
Im April 2016 veröffentlichten die Regierungsstellen eine gemeinsame „positive Liste“ mit 1293 für den CBEC-Verkauf zugänglichen Produkten, die eine frühere Liste mit ausschließlich nicht handelbaren Produkten ersetzte (Quelle: FBIC Group). Als Folge reduzierte dies die Anzahl der Produkte, die nun per CBEC verkauft werden können jedoch in der Praxis. Manche der gelisteten Produkte müssen zukünftig auch Zoll- und Quarantäneanforderungen erfüllen. Da die Ankündigung große Besorgnis auslöste, wurde die Einführung wiederholt verschoben, zuletzt Anfang 2019. (quelle: chemlinked.com).
Chinas wichtigster Schritt war jedoch die Ankündigung des E-Commerce-Gesetzes im August 2018. Dieses trat am 1. Januar 2019 in Kraft und konzentriert sich auf praktische Aspekte der Entwicklung des E-Commerce, wobei die Veränderungen hauptsächlich folgende Bereiche betreffen:
1. Geschäftsbereiche und Anwendungsfelder
• Juristische Personen oder Einpersonengesellschaften, die eine Plattform für digitale Geschäfte, Zahlungsverwaltung, Informationsveröffentlichung und andere Leistungen zur Erleichterung des E-Commerce anbieten, beispielsweise Tmall von Alibaba.
• Drittanbieter, die über eine E-Commerce-Plattform Produkte oder Dienstleistungen verkaufen, beispielsweise Verkäufer, die einen Shop bei Taobao betreiben.
• Onlinehändler, die über ihre eigene Internetseite oder die sozialen Medien verkaufen, z. B. WeChat Shops.
Mit Ausnahme einiger sehr seltener und kleiner Personengesellschaften verlangt das neue Gesetz von allen E-Commerce-Anbietern die Anmeldung ihres Geschäfts. Für Bereiche wie Lebensmittel oder Medikamente ist eine Lizenz erforderlich.
2. E-Commerce-Händler müssen ihrer Steuerpflicht nachkommen und eine Steuerquittung (Fapiao) abgeben. Ein Marketplace ist gesetzlich verpflichtet, dem Finanzamt persönliche und steuerliche Daten zu melden und Informationen zu Transaktionen für mindestens drei Jahre aufzubewahren.
3. E-Commerce-Plattformen müssen Vorkehrungen zum Schutz des geistigen Eigentums treffen und Einzelhändler müssen bei der Behörde für Industrie und Handel eine Geschäftslizenz beantragen. Bei Nichterfüllung müssen Plattformen nun mit Bußgeldern von bis zu 300.000 US-Dollar rechnen. Anders als zuvor haftet nun nicht mehr nur der Händler für den Verkauf von Fälschungen über eine E-Commerce-Plattform, sondern Händler und E-Commerce-Plattform zu gleichen Teilen. Plattformbetreiber, die Reklamationen bezüglich Fake-Produkten ignorieren, können nun mit einem Bußgeld von bis zu 30 Millionen US-Dollar bestraft werden.
4. Für alle E-Commerce-Betreiber gelten nun faire Wettbewerbsbedingungen. Marktbeherrschenden Anbietern ist es nun verboten, den Wettbewerb auszuschließen oder einzuschränken.
5. Das neue Gesetz stärkt den Kundenschutz, indem es von E-Commerce-Betreibern die genaue Angabe von Informationen zum Produkt oder Service verlangt und irreführende oder täuschende Praktiken verbietet. Weiterhin müssen E-Commerce-Plattformen ein System einrichten, über das Kunden Kommentare abgeben können, und weitere Maßnahmen zur Gewährleistung akkurater Informationen ergreifen (Quelle: China.org.cn). Falsche und werbende Bewertungen müssen gelöscht werden.
6. Das Gesetz stärkt Chinas Datenschutzregelungen. Das neue E-Commerce-Gesetz enthält Beschränkungen zum Missbrauch von Kundendaten und verbietet es beispielsweise, dass Kunden bestimmte Angebote erst ablehnen müssen.
Vorteile und Herausforderungen des neuen E-Commerce-Gesetzes für ausländische Anbieter
Das neue E-Commerce-Gesetz bringt Vorteile, da es zum Kauf über CBEC-Kanäle anregt. Zu diesen Vorteilen gehört unter anderem: Bestimmte Produkte, beispielsweise aus den Bereichen Kosmetik, Gesundheit, Lebensmittel oder Medizingeräte, müssen längerfristig vor dem Import nicht registriert werden. Die positive Liste wurde auf 63 Kategorien erweitert und das Steuergesetz sieht 30 %Nachlass für über CBEC-Kanäle importierte Produkte vor.
Dennoch sehen sich ausländische Händler durch das neue Gesetz mit neuen Herausforderungen konfrontiert. Laut dem E-Commerce-Gesetz braucht ein ausländischer Händler einen „Verantwortlichen“ in China, der gegenüber den chinesischen Behörden direkt für Kundenbeschwerden, Produktrückruf und andere Qualitäts- und Sicherheitsverpflichtungen haftet. Laut dem neuen Gesetz liegt die Verantwortung nun bei allen Beteiligten der CBEC-Lieferkette, also auch bei ausländischen Händlern, Plattformbetreibern und Logistikdienstleistern. Die chinesischen Zoll- und Regulierungsbehörden testen ausländische Produkte aktiv und willkürlich auf nationale Standards.
Vor allem kleine Unternehmen mit geringen Ressourcen sehen sich durch das neue Gesetz mit dem Problem konfrontiert, dass auch Trainings- und Geschäftsmodelle vollkommen gesetzeskonform sein müssen. Daher wird durch das neue Gesetz der Markteinstieg teurer (Quelle: China.org.cn).
In China entstehen zahlreiche CBEC-Verkaufsmöglichkeiten
Internationale Unternehmen, die sich für den CBEC-Handel in China interessieren, können aus einer Vielzahl an Verkaufsstrukturen wählen. Es ist aber nicht damit getan, eine chinesische Internetseite zu erstellen und auf Aufträge zu warten. Unter Umständen sind im Ausland betriebene Internetseiten von China aus nicht zugänglich. Den chinesischen Kunden sind eine Betreuung vor und nach dem Kauf, verschiedene Liefermöglichkeiten und die Zahlung über chinesische Zahlungsanbieter enorm wichtig. Neben dem Daigou-Konzept gibt es für internationale Unternehmen drei Hauptmodelle, um Kunden zu erreichen:
1. Es gibt die Möglichkeit des Verkaufs über einen Onlinemarktplatz – eine einzige zentrale Plattform, auf der Anbieter ihren eigenen Shop betreiben, jedoch das Abwicklungskonzept der Plattform nutzen. Beispiele sind Tmall Global, JD Worldwide und Suning Global. Hier können Anbieter unter ihrem eigenen Namen auftreten und die Kunden haben dennoch die Möglichkeit, über AliPay oder WeChat Pay zu zahlen und über den Messenger der Plattform Support zu erhalten.
2. Bei der zweiten Variante verwendet man ebenfalls Onlinemarktplätze, wobei hier der Marktplatz dem Anbieter die Produkte als Großhändler abkauft und dann über seine eigene Plattform an Kunden verkauft. Beispiele sind Kaola, JD Worldwide, Tmall Global und VIP.com. Die Kunden zahlen beim Anbiete des Marktplatzes und dieser trägt die Lager- und Versandkosten.
3. Die dritte Möglichkeit ist die Einrichtung eines WeChat Shops über ein WeChat-Kundenkonto. WeChat ist in erster Linie eine Social Media App, wird jedoch von vielen Anbietern dazu verwendet, ihre Marke zu bewerben und ihre Produkte zu verkaufen. Hier kann problemlos das Zahlungssystem WeChat Pay genutzt werden und WeChat User und Follower können Produktbewertungen lesen. Gucci, Louis Vuitton und Guerlain betreiben wie viele andere internationale Marken WeChat Shops.
Zur Eröffnung eines WeChat Shops benötigen Unternehmen eine lokale Geschäftslizenz und eine Internetanbieterlizenz, was jedoch durch einen Drittanbieter vor Ort organisiert werden kann. Ein weiterer Vorteil eines WeChat Shops gegenüber den großen Plattformen wie Tmall und JD Worldwide ist, dass keine Jahresgebühren anfallen und auch die Einrichtungskosten niedriger sind. Wenn die Internetseite des Händlers über einen Onlineshop verfügt, kann dieser ganz einfach mit dem WeChat-Konto verknüpft werden. So sparen Sie Kosten für die Einrichtung eines Onlineshops und vereinfachen die Auftragsbearbeitung.
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CBEC erfreut sich in China einem großen Wachstum und birgt für internationale Unternehmen ein enormes Potenzial. Die Regelungen sind jedoch komplett anders als in anderen Ländern.
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